Umwelt
14.03.2023 in Umwelt
Interview mit Andreas Mehltretter
Hallo Andreas, wir wollen mehr Photovoltaikanlagen auf die Dächer bringen. Im Jahressteuergesetz 2022 habt Ihr dafür bereits bessere Rahmenbedingungen geschaffen. Was sind die wichtigsten Änderungen?
Genau. Wir senken dafür die Steuern für die Betreiber:innen: PV-Anlagen mit bis zu 30 Kilowatt Leistung werden bereits bei der Steuererklärung für Jahr 2022 von der Ertragssteuer befreit. Damit profitieren zukünftig alle die, die die bürokratiearme Kleinunternehmerregelung nutzen. Lohnsteuerhilfevereine können Betreiber:innen von solchen PV-Anlagen nun beraten. Dies war wegen der umsatzsteuerpflichtigen Einnahmen und der gewerblichen Einkünfte bisher nicht möglich. Außerdem haben wir auch die Mehrwertsteuer auf die Lieferung und Installation von PV-Anlagen auf null gesenkt.
Strom für den Eigenbedarf ist die eine Seite. Die Andere ist das Einspeisen des erzeugten Stroms ins Netz. Wie wird das weiter gefördert?
Es gibt ja zum einen Anlagen, die den gesamten Strom ins Netz einspeisen, und solche, bei denen der produzierte Strom zuerst zur Eigenversorgung genutzt wird. Für die Vollspeiseanlagen wurde die Vergütung erhöht, bis 10 Kilowatt Leistung (kWp) wird jede Kilowattstunde nun mit 13 Cent vergütet, über 10 kWp bekommt man 10,9 Cent pro kWh. Die Betreiber:innen von Eigenversorgungsanlagen profitieren davon, dass sie einen Teil ihres Stroms selbst produzieren und daher weniger von den Preissteigerungen betroffen sind. Für eingespeisten Strom bekommen sie 8,2 Cent pro kWh bei Anlagen bis 10 kWp, und 7,1 Cent ab 10 kWp – auch diese Werte haben wir letztes Jahr angehoben.
Gerade jetzt, wo wir die Anlagen durch die Umsatzsteuerbefreiung billiger gemacht haben, lohnt sich das Einspeisen also mehr denn je.
Oft hört man, dass die PV-Anlage auf dem Dach längst betriebsbereit sei, aber nicht angeschlossen wird, weil Personal oder Leitungen fehlen. Oder konkret, weil sich die Bayernwerke so viel Zeit lassen. Wie kann das verbessert werden?
Das ist so. Und leider gibt es keine pauschale und einfache Lösung. Wir müssen auf mehrere Maßnahmen setzen: Wir werden den Netzausbau beschleunigen und den Fachkräftemangel angehen, damit die Erneuerbaren auch wirklich ans Netz kommen. Die Netzbetreiber haben grundsätzlich gesetzliche Fristen, in denen sie die Anlagen anschließen müssen – wir arbeiten daran, dass diese Fristen auch tatsächlich eingehalten werden.
Die Fragen stellte P.N.
03.03.2022 in Umwelt
von Peter Neumann, SPD Eching
Angesichts des völkerrechtwidrigen Angriffskriegs durch Putins Russland keimen wieder Vorschläge auf, wie die, dass man doch die Laufzeit von Kernkraftwerken verlängern sollte. Drei Dinge werden dabei verkannt und bedürfen der Aufklärung:
Machen wir uns klar, dass wir trotz Ausschluss Russlands aus SWIFT immer noch die Kanäle offenhalten, um russisches Erdgas bezahlen zu können. Dadurch finanzieren wir weiter die russische Armee, während wir gleichzeitig die Ukraine mit Waffenlieferungen unterstützen. Damit muss Schluss sein! Eine dezentrale Energieerzeugung, wie sie die Erneuerbaren Energien ermöglichen, ist die Lösung. Auch ist sie wesentlich unempfindlicher gegen terroristische oder andere Angriffe. Wenn potenziell jeder in einem Strom-Internet als Erzeuger und Verbraucher teilnehmen kann, gibt es keine Bedrohung mehr durch den Ausfall zentraler Kraftwerke. Machen wir uns also endlich an die Arbeit und bauen unsere Energieversorgung um.
01.08.2021 in Umwelt
Das zahlt sich aus! Energieeffizient sanieren und bauen.
Derzeit wird rund ein Drittel der Gesamtenergiemenge in Deutschland genutzt, um Gebäude zu beheizen oder Warmwasser bereitzustellen. Als Energiequelle dienen bisher noch überwiegend fossile Brennstoffe. Das muss sich ändern, wollen wir unsere Klimaschutzziele erreichen.
Gefragt sind dabei insbesondere auch die Privathaushalte. Sind doch mehr als vier von fünf Wohngebäuden in Deutschland Ein- oder Zweifamilienhäuser, bewohnt in der Regel von den Eigentümer*innen. Allerdings ist die Sanierung älterer Gebäude nicht billig und auch beim Neubau fallen für das klimagerechte Bauen kurzfristig Mehrkosten an. Wie gut sich die einzelnen Maßnahmen dann rechnen, hängt von vielen Faktoren ab und erfordert daher immer eine Einzelfallbetrachtung.
Hilfestellung gibt es durch den Staat. Über die KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) und das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) werden umfangreiche Förderprogramme angeboten. Bei einer Komplettsanierung zum KfW-Effizienzhaus 55 z. B. winken bis zu 67.500 Euro Zuschuss der KfW. Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle fördert erneuerbare Wärme. Solarthermieanlagen werden mit 30 % bezuschusst, Biomasseanlagen und Wärmepumpen mit 35 % und bei einem Austausch von Ölheizungen gibt es noch 10 % zusätzlich.
Diskutieren Sie mit: www.lust-auf-fortschritt.de.
Die Aufzeichnung der Veranstaltung kann man hier anschauen:
25.05.2021 in Umwelt
Ein Weg zu einer konsequenten Kreislaufwirtschaft
„Der Worte sind genug gewechselt, …“, könnte man mit Goethe sagen. Es braucht Taten. Während manche den von Menschenhand verursachten Klimawandel gänzlich leugnen, überziehen uns andere täglich mit neuen Weltuntergangsszenarien. Hilft uns das weiter?
Wir müssen vom alltäglichen Lamento, von der reinen Schwarzmalerei in den Aktivmodus umschalten. Wir brauchen neue Produkte, neue Technologien, neue Verfahren und neue Konzepte, wollen wir bei der Dekarbonisierung der Gesellschaft vorankommen. Auch mit noch so vielen Resolutionen, so wichtig sie zur Bestimmung der Zielrichtung auch sind, oder auch mit einer Gerichtsentscheidung des BVG ist noch kein Kilogramm CO2 eingespart.
Nehmen wir als Beispiel unsere Stromversorgung. Innerhalb von 20 Jahren ist es gelungen, knapp die Hälfte der notwendigen Energiemenge für Deutschland über regenerative Energiequellen bereit zu stellen. Die zweite Hälfte wird von Kohle-, Gas- und Kernkraftwerken geliefert. Zukünftig werden wir aber noch viel mehr elektrischen Strom benötigen, sei es für Elektrofahrzeuge, sei es zur Gewinnung von grünem Wasserstoff. Woher nehmen? Wo sind die Kraftwerkstechnologien?
Wo stehen wir bei der Warenproduktion? Der Begriff der Nachhaltigkeit, man traut sich kaum mehr ihn zu verwenden, wird inzwischen von nahezu jedem Hersteller werbewirksam in den Mund genommen, echte Kreislaufprozesse fehlen hingegen. Kreislaufprozesse, bei denen es kein Ende gibt, sondern immer wieder neue qualitätvolle Produkt entstehen. Produkte, die so konzipiert und konstruiert sind, dass sie am Ende ihres Verwendungszyklus wieder zum Ausgangspunkt neuer qualitätvoller Produkte werden.
Ein Konzept verspricht hier Abhilfe oder zumindest eine neue Denkweise: „Cradle to Cradle“ oder „Vom Ursprung zum Ursprung“! Was es damit auf sich hat, werden wir uns am 03. Juni, 18:00 Uhr, von einem Fachmann erklären lassen.
Details zur Veranstaltung und Zugangslink unter Termine.
Wer möchte kann sich den Vortrag hier schon mal anschauen und vorab Fragen unter
www.menti.com stellen. Dar Code für diese Veranstaltung lautet 54512109.
29.04.2021 in Umwelt
Im letzten November zeigte die ARD den Film „Ökozid“. Manche fanden ihn extrem unrealistisch, meinten, die ARD mutiere zum radikalen Ökosender und überschritte damit eine rote Linie. Heute, nur knapp ein halbes Jahr später, holt das Bundesverfassungsgericht mit seinem Urteil zum Klimaschutzgesetz das Thema mitten in die Realität. Man sollte sich folgenden Satz aus der Urteilsbegründung mehrmals durchlesen: „Vorschriften, die jetzt Kohlendioxid-Emissionen zulassen, begründen eine unumkehrbar angelegte rechtliche Gefährdung künftiger Freiheit.“
Freiheitseinschränkungen bei der Corona-Bekämpfung wirken da eher wie Kinderkram. Machen wir die Geschäfte halt wieder auf. Wir können sie ja auch wieder schließen – was aber keiner ahnen konnte. Noch ein bisschen Ausgangsbeschränkung oder auch nicht.
Anders das BVerfG beim Klimaschutz. Da ist von „unumkehrbar angelegter rechtlicher Gefährdung künftiger Freiheit“ die Rede. Was wir heute versäumen, führt in Zukunft zu harten Einschnitten. Das Gericht bezieht sich bei seinem Urteil auf Artikel 20a des Grundgesetzes. Darin heißt es: "Der Staat schützt auch in Verantwortung für die künftigen Generationen die natürlichen Lebensgrundlagen und die Tiere im Rahmen der verfassungsmäßigen Ordnung durch die Gesetzgebung und nach Maßgabe von Gesetz und Recht durch die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung."
Bisher war man geneigt zu sagen, naja, ein schönes Beispiel für Verfassungslyrik. Seit heute steht fest, der Artikel ist so gemeint und er ist einklagbar.
Das wird nicht das letzte Urteil zum Klima bleiben.
Peter Neumann
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