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14.09.2026 in Kommunalpolitik

Verwaltungsgericht bremst Landratsamt aus

 
Peggy Spirk
Peggy Spirk

Kann die Tätigkeit als Pädagogische Hilfskraft ernsthaft ein Ausschlusskriterium (Amtshindernis) für die Mitarbeit im Gemeinderat sein? Niemals! So möchte man als Normalbürger*in meinen. Das Landratsamt Freising sieht das anders.

Obwohl sachlich gar nicht zuständig, wollte das Landratssamt die Gemeinde Eching dazu zwingen, ein gewähltes Gemeinderatsmitglied aus dem Gremium auszuschließen. Sofortiger Vollzug wurde angeordnet. Nur: Zuständig für die Feststellung eines Amtshindernisses ist der örtliche Wahlausschuss und nach Beendigung seiner Amtszeit ist es der Gemeinderat, nicht das Landratsamt (Art. 48 Abs. 3 GLKrWG).

Inhaltlich liegt das Landratsamt ebenfalls daneben. Hat doch selbst das Bayrische Staatsministerium des Innern noch im Februar 2026 gegenüber dem Landtag bekräftigt (Drucksache Nr. 19/10025), dass „… die Inkompatibilitätsvorschriften

verfassungskonform dahingehend auszulegen (sind), dass Beschäftigte, die keine Möglichkeit haben, inhaltlich auf die Verwaltungsführung der Kommune Einfluss zu nehmen, nicht von der Inkompatibilität erfasst werden“.  Bei einer Pädagogischen Hilfskraft ist das Kriterium der Möglichkeit zur inhaltlichen Einflussnahme auf die Verwaltungsführung der Gemeinde ganz gewiss nicht erfüllt.

Im konkreten Fall geht es um Peggy Spirk. Sie ist bei der Gemeinde als pädagogische Hilfskraft beschäftigt und wurde über die SPD-Liste in den Gemeinderat gewählt. Der Gemeindeverwaltung war bei der Einreichung des Wahlvorschlags das Beschäftigungsverhältnis bekannt. Probleme wurden in diesem Zusammenhang weder bei der Prüfung der Wahlvorschläge durch den Wahlausschuss noch bei der Feststellung des amtlichen Wahlergebnisses festgestellt. Dennoch verlangte das Landratsamt ihren sofortigen Ausschluss aus dem Gremium.

Da blieb nur noch der Rechtsweg über das Verwaltungsgericht München. Es ist sehr bedauerlich, zeitaufwendig, nervig und leider auch kostenintensiv, dass eine gerichtliche Klärung des Sachverhalts erforderlich wurde. Einfach hinnehmen kann man das Verhalten des Landratsamtes nicht – inhaltlich liegt es falsch und sachlich ist es gar nicht zuständig.

Inzwischen hat das Verwaltungsgericht reagiert: Der sofortige Vollzug der landratsamtlichen Anordnung ist außer Kraft! „Die Klage der Antragstellerin wird in der Hauptsache daher voraussichtlich Erfolg haben“, so das Gericht in seiner Begründung.

Für den Gemeinderat und die Gemeindeverwaltung folgte daraus ein kleines Chaos. Erst musste der Listennachfolger bestimmt und mit allen notwendigen Formalitäten auf sein Amt vorbereitet, die Tagesordnung der Sitzung vom 08.09. um den Punkt der Vereidigung eines neuen Ratsmitglieds erweitert und dann, einen Tag vor der Sitzung, wieder reduziert werden. Bleibt zu hoffen, dass die Angelegenheit für zukünftige Fälle zu mehr Rechtssicherheit beitragen wird.

Herbert Hahner

 

14.09.2026 in Kommunalpolitik

Duftmarken

 

Unser neuer Bürgermeister setzt seine Duftmarken, assistiert in Teilen von der Gemeinderatsmehrheit aus FW und CSU.

Hier ein paar Beispiele:

Zeitungsabonnement?     

Abgeschafft!? Nein, das war wohl nur ein Versehen.

Gemeindelogo?                

Auf den Papieren aus dem Rathaus taucht jetzt immer wieder der Mohr auf, das Gemeindewappen, bisher eigentlich für Urkunden und dergleichen vorbehalten.

Bilder am Huberwirt?        

Weg damit! Klar, Kunst im öffentlichen Raum gefällt nicht jedem.

Tauschhütte?                    

Weg damit! Alternativen gibt es bisher keine, obwohl die Hütte über den Bürgerhaushalt finanziert wurde.

Rathausgalerie?               

De facto für die Ausstellungs-Organisatoren kaum mehr realisierbar durch die massive Verschlechterung der Rahmenbedingungen.

Klimapartnerschaft?         

Abgeschafft! Vor wenigen Wochen hat der Bürgermeister die Partnerschaft mit Urubamba unterzeichnet und am 08. Sept. wurde sie durch den Gemeinderat mit seiner Zustimmung wieder aufgelöst.

Was kommt da noch? Verstetigen sich die Duftmarken zur Abrissbirne? „Lohnende Objekte“ gibt es einige: Braucht Eching die Auszeichnungen als Fair-Trade-Gemeinde oder Fahrradfreundliche Kommune? Ist der Klimabeirat zwingend notwendig? Lassen sich bei ASZ und Musikschule sowie beim Kulturprogramm des Bürgerhauses nicht auch Einsparpotentiale erschließen? Und die Vergütung der Beschäftigten. Warum nicht einfach bei dem bleiben, was der Tarifvertrag zwingend vorschreibt? Mitarbeiter-Benefiz ist doch Kokolores, oder?

Die eben aufgeführte Liste lässt sich leicht verlängern (ÖPNV, Kindergärten, Vereine …), ich hoffe dennoch, dass sie nur eine Ausgeburt meiner Fantasie bleibt, weit weg von der Realität.

Herbert Hahner

 

03.05.2026 in Allgemein

Gedanken zum 1. Mai 2026

 

In den vergangenen Wochen und Monaten haben uns konservative Politiker und Unternehmer klar gemacht, es zumindest versucht, dass wir Arbeitnehmer doch auch ein paar „kleine Opfer“ zu bringen hätten:

  • Erbschaftssteuer? Das schadet doch nur!
  • Achtstundentag? Mit 12 oder 13 Stunden sind wir viel flexibler!
  • Maifeiertag? Abschaffen, der stammt aus der sozialistischen Mottenkiste.
  • Teilzeitarbeit? Lifestylegeschwurbel!
  • Gute Rente? Grundsicherung für Arbeitnehmer reicht.

Die Liste lässt sich fortsetzen.

Passend dazu ein Gedicht von Erich Kästner aus dem Jahre 1926.

 

14.02.2026 in Kommunalpolitik

Reden wir über Geld

 

Kommunale Finanzen in Krisenzeiten

In diesem Jahr und in den kommenden Jahren werden bei den Kommunen jährlich mehr als 30 Milliarden Euro an neuen Defiziten anfallen (Quelle: Städtetag aktuell, Heft 1 2026). Diese Defizite haben die Kommunen nicht selbst verschuldet. Den steigenden Anforderungen an die Gemeinden, auch durch diverse staatliche Vorgaben (z. B. Recht auf Ganztagesbetreuung ab dem 1. Schuljahr), stehen zunehmend unsichere Einnahmen gegenüber (z. B. Schwankungen bei den Gewerbesteuern) und die eigene Steuerhoheit ist eng begrenzt.

Victor Weizenegger (Bürgermeisterkandidat) und die SPD-Eching hatten zu diesem brisanten Thema Attenkirchens Bürgermeister Matthias Kern eingeladen (04.Februar, ASZ). Er zeigte auf, wie sich die Einnahmen und Ausgaben der bayrischen Kommunen über die letzten Jahre entwickelt haben (belegt mit Zahlen des Bayrischen Städtetages) und wie sie sich zukünftig gestalten werden. „Die goldenen Zeiten sind vorbei“, so sein Fazit, „und der Investitionsstau ist riesig“.

Eching, bilanzierte Bürgermeisterkandidat Weizenegger, steht gegenwärtig im Vergleich mit anderen Gemeinden „noch ganz gut da“. Bei einem geplanten Investitionsvolumen von 61,6 Millionen Euro für die Jahre 2026 bis 2029 müsse man jetzt aber „große Brocken“ bewältigen. Diese seien infrastrukturell notwendig, allen voran die Kita Eching-West und der kommunale Wohnungsbau. Auch für den Kauf des Huberwirts sieht er gute Gründe.

Als Zukunftsaufgabe sieht Weizenegger an, in den vorhandenen Gewerbegebieten einen gesunden Unternehmensmix zu etablieren. Zusätzlich muss „Eching als unmittelbarer Nachbar der TU Garching mehr Firmen im HighTech-Segment gewinnen“. Nötig seien, um auch den Pendlerstrom zu begrenzen, qualifizierte Arbeitsplätze und die Bereitstellung von bezahlbarem Wohnraum für Beschäftigte im unteren und mittleren Lohnsegment.

Beide, Weizenegger und Kern, kritisierten den bayrischen Förderdschungel. Anstatt Steuermittel direkt bei den Kommunen zu belassen, würden immer mehr komplizierte Förderprogramme aufgelegt, die in erster Linie überbordende Bürokratie und enorme Zeitverzögerungen (siehe KiTa Eching-West) zur Folge hätten. Selbst bei den vom Bund für die Gemeinden vorgesehenen Mitteln (Beispiel: Sondervermögen Infrastruktur), beweise die Landesregierung „klebrige Finger“.

Herbert Hahner

 

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