
Leserbrief an das Echinger Forum (Ende April 2014)
von Erhard Engelhardt
Ehem. Gemeinderat und ehem. 2. Bürgermeister

Leserbrief an das Echinger Forum (Ende April 2014)
von Erhard Engelhardt
Ehem. Gemeinderat und ehem. 2. Bürgermeister
Der Leserbrief im letzten Echinger Forum zum Thema „Erbpachtregelung“ klingt so, als sei die Einführung des Erbbaurechts zum Nachteil der Betroffenen gewesen. Die Fakten belegen das Gegenteil, das auch beabsichtigt war:
Im ersten Baugebiet mit Erbbaurecht, im Baugebiet Kleiststrasse, wurde ein Grundstückswert von 183 DM zugrunde gelegt. Das war weniger als ein Drittel des damaligen Verkehrswertes für Bauland, der damals schon bei ca. 600 DM lag. Bei einer Grundstücksgröße von 255 qm hätte sich ein Kaufpreis von 46.665 DM ergeben, bei damals üblichen Bauzinsen von 7% eine jährliche Belastung von 9% Zins und Tilgung = 4.200 DM/a. Stattdessen wurde ein Erbbauzins von 3,5% vereinbart, mit einer sich hieraus ergebenden Belastung von 1.632 DM/a.
Im Baugebiet Frühlingstrasse wurde auf Drängen der katholischen Kirche ein etwas höherer Erbbauzins vereinbart. Entgegen der Unterstellung im Leserbrief unterscheiden sich die heutigen Erbbauzinsen auf Gemeinde- oder Kirchengrund nicht sehr: Auf einem gemeindlichen Referenzgrundstück beträgt der qm-Erbauzins pro Jahr 6.90 €, auf Kirchengrund 7,21 €. Auch darüber sollte man sich nicht allzu laut beklagen. Bei einem Verkehrswert von 700 € pro qm wird 1% des Grundstückswertes pro Jahr fällig – auch bei den heutigen, extrem niedrigen Zinsen ein vorteilhafter Satz.
Wir, als Echinger SPD würden uns wünschen, wenn die Gemeinde Eching zu einer Grundstückspolitik zurückkehren würde, die jungen Familien wieder zu wirklich günstigen Bedingungen zu einem Grundstück verhelfen würde, wie das seinerzeit der Fall war. Angesichts der heutigen niedrigen Zinsen wäre es durchaus denkbar, wieder mal ein Eigentumsmodell zu favorisieren.

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