Echinger Forum 11/2019: Wo ein Wille ist …

Veröffentlicht am 01.11.2019 in Presse

von Herbert Hahner

Na also, es gibt sie ja doch noch, die erfolgreiche Konsensfindung im Gemeinderat. Lange Zeit hatte es so ausgesehen, als ob das neue Feuerwehrhaus in Günzenhausen zum Dauerzankapfel wird. Zwei miteinander wenig kompatible Beschlüsse der letzten Jahre zum Raumprogramm und zu einer Kostenobergrenze hingen wie ein Damoklesschwert über dem Projekt. Und dann, nach monatelanger Planung, wurde auch noch die Zusammenarbeit mit dem ausgewählten Architekturbüro durch die Gemeinderatsmehrheit aus FW und CSU beendet. Das Chaos war perfekt, unangenehme Nebengeräusche inbegriffen.

Doch jetzt gibt es wieder Licht am Ende des Tunnels. In seiner Sitzung am 01. Oktober hat der Bauausschuss die beiden alten Beschlüsse zum Raumprogramm und zur Kostenobergrenze einstimmig aufgehoben und einen neuen Kostenrahmen abgesteckt. Hat da vielleicht das erstmals vom Bürgermeister einberufene Klausurwochenende in Landshut nachgewirkt, obwohl die meisten Fraktionsmitglieder von FW und CSU (selbst die BM-Stellvertreter) fehlten? Vom 27. bis zum 28. September saßen Ratsmitglieder und Vertreter*innen der Verwaltung beisammen, um insbesondere die zukünftige Haushaltsplanung ´mal in Ruhe zu besprechen. Das Klima war gut, wie von allen Anwesenden beim Abschlussgespräch lobend hervorgehoben, die Besprechungen sachlich und konsensorientiert.

Vom Eis ist die Kuh damit aber noch nicht wirklich. Jetzt muss ein Architekt gefunden werden, der sich an die Sache heranwagt. Das wird Zeit kosten, viel Zeit möglicherweise. Schwierig war die Architektensuche bisher schon. Es gab kaum Rücklauf bei der Ausschreibung. Nach dem Ende der Zusammenarbeit mit dem Büro Deppisch wird es sicherlich nicht einfacher werden.

Hoch erfreulich ist, dass inzwischen 19 Parzellen im vergünstigten Wohnbaumodell Eching für das Baugebiet an der Böhmerwaldstraße vergeben werden konnten. Es ist eine sozialdemokratische Herzensangelegenheit, Bauland (oder Wohnungen) durch die Gemeinde vergünstigt nach sozialen Kriterien an die Bewerber*innen zu vergeben. Dies fordert auch Art. 106 (1) BV: „Jeder Bewohner Bayerns hat Anspruch auf eine angemessene Wohnung“ und (2) „Die Förderung des Baues billiger Volkswohnungen ist Aufgabe des Staates und der Gemeinden.“

Wird das auch zukünftig noch möglich sein? Kann es gemeindlich geförderten Wohnungsbau noch geben? Wir kämpfen darum, auch wenn uns die Preise für Baugrund quasi den Boden unter den Füßen weg zu ziehen scheinen! Selbst das genossenschaftliche Bauen stößt gegenwärtig bei Bodenrichtwerten von mehr als 1600 € pro m² (Dietersheim) an seine Grenzen. Innerhalb von zwei Jahren sind die Werte um mehrere hundert € gestiegen.

Hier sei nochmals an die Bayrische Verfassung erinnert, Artikel 161, (2): „Steigerungen des Bodenwertes, die ohne besonderen Arbeits- oder Kapitalaufwand des Eigentümers entstehen, sind für die Allgemeinheit nutzbar zu machen.“ Wir nehmen das als Auftrag, insbesondere auch gegenüber den Kritikern gemeindlicher Wohnungsbauförderung.

 
 

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