Erbbaurecht lockt über 70 Teilnehmer*innen

Veröffentlicht am 17.02.2021 in Kommunalpolitik

Begeisterung über die erste Videokonferenz

von Herbert Hahner

Im Vorfeld aufgekommene Sorgen hinsichtlich des technischen Ablaufs und der Diskussionsdisziplin waren schnell verflogen – die Technik funktionierte wie am Schnürchen (Dank an Peter Neumann), der Moderator (Carsten Seiffert) führte gekonnt durchs Programm und die Teilnehmer*innen glänzten mit sachlichen Beiträgen und absoluter Disziplin. Eine rundum gelungene Veranstaltung.

Es kocht ja hoch in Eching, das Thema Erbbaurecht. Die Freien Wähler wollen sogar ein Bürgerbegehren zu seiner Eindämmung starten. Na ja, jeder tut was er kann. Wir haben es mit konkreter Information versucht und haben dabei sogar Hilfe aus dem Jenseits erhalten. Hans-Joachim Vogel hat uns per Videoeinspielung seine Ratschläge überbracht.

 

Situation in Eching

Unser Bürgermeister Sebastian Thaler startete die Fachreferate mit dem Blick auf die Echinger Baulandproblematik. Angesichts der absurden Bodenpreise mit einem Bodenrichtwert von über 1 600 € pro m² (das ist eine Verdreifachung in Dietersheim innerhalb weniger Jahre) greife selbst das Echinger Baulandmodell für Bauwerber*innen mit mittlerem Einkommen nicht mehr, so seine Darstellung.

Die Folien zu diesem Vortrag können -> hier runtergeladen werden.

Die Grundstücke sind in der Kaufvariante nicht mehr finanzierbar, in der Erbbauversion aber schon. Vorteile des Erbbaurechts:

  • Finanzierung des hohen Grundstückpreises entfällt
  • Langfristige Sozialbindung
  • Dauerhafter Entzug des Grundstücks aus der Spekulation
  • Keine Einschränkung im Baurecht
  • Grundschuldbestellung zur Finanzierung möglich
  • Kaufgrundstücke auf dem freien Markt bleiben verfügbar

Sein Fazit: Das Erbbaurecht bietet eine langfristige, generationengerechte Lösung der Wohnungsproblematik insbesondere für Bürger*innen mit mittlerem Einkommen.

„Wenn die Welt unter geht, dann gehe ich nach Wien. Dort passiert alles 50 Jahre später.“

Mit diesem Spruch (angeblich von Gustav Mahler) eröffneten Dr. Peter Görgl (Modul 5, Wien) und Dipl-Ing. Markus Vogl (Studio Urbane Strategie, Stuttgart) ihren Beitrag. Sie sehen das Wachstumsmanagement der Gemeinden im Umland großer Städte (von daher auch der Blick auf Wien) als Herausforderung für Gegenwart und Zukunft. Seit Jahrzehnten, so ihre Ansicht, tragen die Umlandgemeinden die Hauptlast der Bevölkerungsentwicklung: Bodenpreise steigen in absurde Höhen, das Wohnen frisst die Hälfte des verfügbaren Monatseinkommens einer Familie, der notwendige Ausbau der Verkehrs- und Sozialstruktur trifft dabei paradoxerweise auf eine Anspruchshaltung, die größeren Flächenbedarf erfordert, gleichzeitig aber weitere Bodenversiegelung ablehnt (belegt durch eine Umfrage in Stuttgart) …

Die Folien zu diesem Vortrag können -> hier runtergeladen werden.

Um nun im Spannungsdreieck Ökologie, Ökonomie und Soziales nachhaltige Gemeindeentwicklung zu ermöglichen, müsse der Boden in den Mittelpunkt des strategischen Denkens treten. Das Erbbaurecht bietet dabei die Chance, dass die Gemeinden wieder handlungsfähig werden und steuernd eingreifen können. Neue Wohnformen unter der Berücksichtigung biographischer Mobilität und den sich wandelnden Lebensstilen junger Menschen – gemeinschaftliches Wohnen/Arbeiten, temporäre Wohnformen, Wohnungstausch – werden das klassische Einfamilienhaus auf eigenem Grund und Boden als bevorzugte Wohnform zurücktreten lassen. Ein Erbbaurecht mit attraktiven Zinsen und einer Laufzeit von etwa 75 Jahren passe da in eine nachhaltige gemeindliche Entwicklungsstrategie.

 

Echinger Modell plus Erbbaukonditionen

  • Die Ausgangsfläche wird fair geteilt:

30 % für den öffentlichen Bedarf / Erschließung

35 % als Bauland für die Gemeinde

35 % als Bauland für den Eigentümer

  • Flächen für den öffentlichen Bedarf zu 26 € je m²
  • Baulandflächen für die Gemeinde zu 25 % des aktuellen Bodenrichtwertes
  • Aufstellung eines Bebauungsplans durch die Gemeinde
  • Vergabe der gemeindlichen Bauparzellen nach den Kriterien des Echinger Wohnbaumodells im Erbbaurecht
  • Konditionen gem. Gemeinderatsbeschluss vom 15.12.2020:

40 % Abschlag auf den Bodenrichtwert

1,5 % Erbpachtzins

75 Jahre Laufzeit

 

 
 

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