Nichtschwimmergeld

Veröffentlicht am 06.06.2012 in Familie

Wenn es für die Nichtnutzung von Betreuungseinrichtungen Geld geben soll, warum dann nicht auch für die Nichtnutzung von Schwimmbädern.
von Jürgen Schechler

Wahlfreiheit ist das Hauptargument Seehofers für die Einführung von Betreuungsgeld. Über zwei Drittel der Bayern - so erklärt der Ministerpräsident - möchten ihr Kind selbst betreuen. Mit der Begründung der Wahlfreiheit wird dieses Fördergeld durch die Legislative geprügelt.
Ungeachtet vieler Fehlanreize, die nun entstehen, bleiben die Konservativen stur. Wenn also der Staat Geld für die Nichtnutzung öffentlicher Einrichtung geben möchte, dies mit Wahlfreiheit begründet und damit unterstreicht, dass es die Mehrheit der Bürger dafür ist, dann beantrage ich Nichtschwimmergeld. Meine drei Argumente hierfür:
(1) Ich nutze das öffentliche Bad nicht.
(2) Ich möchte wählen zwischen Schwimmen im Hallenbad und Duschen zuhause.
(3) Ich bin überzeugt, dass die Mehrheit der Bayern öffentliche Badeanstalten nicht nutzt.
Also her damit: Nichtschwimmergeld. Oder vielleicht passt der Begriff Duschgeld besser. Mit 100 EUR pro Monat wäre ich zufrieden.

 
 

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